Jahresabschlussprüfung

Eine Abschlussprüfung im Sinne des Handelsgesetzes ist die Prüfung von Jahres-, Konzern- und Zwischenabschlüssen, die vollumfänglich nach allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätzen (z.B. HGB, IFRS, US Gaap) aufgestellt sind. 
 
Gegenstand der Abschlussprüfungsleistungen können darüber hinaus sein:

  • Abschlüsse, die nach speziellen festgelegten Rechnungslegungsbestimmungen aufgestellt wurden (für Behörden, Vertragspartner etc.)
  • Prüfung von IFRS Eröffnungsbilanzen
  • Prüfung zusätzlicher Bestandteile nach der ProspektVO
  • Prüfung von Abhängigkeitsberichten
  • Prüferische Durchsicht von Abschlüssen, Halbjahresfinanzberichte, Quartalsberichten, Konzern-Reportingpackages

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